Als Mutter und Vater haben Sie deshalb die Möglichkeit, eine Kur in Anspruch zu nehmen.
Ihr Kind kann Sie begleiten oder ebenfalls zur Behandlung aufgenommen werden. Vielleicht belasten es Indikationen, wie z. B. Atemwegserkrankungen, Ängste oder Allergien. Hier setzen die Effekte einer Mutter-Kind-Kur bzw. einer Vater-Kind-Kur an.
Gesundheit stabilisieren – für die Zukunft Ihrer Familie
Für Sie ist es sicherlich gut zu wissen, dass Ihnen der Gesetzgeber grundsätzlich das Recht auf eine entsprechende Therapie einräumt. Je nach Diagnose kann eine Rehabilitation oder Vorsorgemaßnahme sinnvoll sein.
Für Ihren Antrag auf eine Mutter Kind Kur oder Vater Kind Kur finden Sie hier die wichtigsten Schritte im Überblick. Wir begleiten Sie auf dem Weg: Wie Sie Ihre Vorsorge- oder Reha-Maßnahme beantragen, mit Ihrem Arzt abklären, mit der Krankenkasse abstimmen und natürlich bei der Planung Ihres Aufenthalts im Hänslehof. Unsere Mitarbeiter/-innen stehen Ihnen dabei gerne mit einer Beratung zur Seite.
In drei Schritten Ihre Mutter-Vater-Kind-Kur beantragen:
1. Ihr Besuch beim Arzt und Kinderarzt
Je nachdem, ob es um Ihre Gesundheit oder die Ihres Kindes geht, füllt Ihr Hausarzt bzw. Kinderarzt die Verordnung Muster 64 gemeinsam mit Ihnen aus. Mit dieser Verordnung ist die Notwendigkeit der Durchführung einer Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur bestätigt.