haenslehof-logo-01.png
mutter-vater-kind-kur-headerbild.jpg
mutter-vater-kind-kur-slider-02.jpg

Mutter-Vater-Kind-Kur

Der Hänslehof stellt ein ganzheitliches Therapiekonzept mit unterschiedlichen Ansätzen zur Verfügung. Die intensive medizinische Betreuung durch fest angestellte Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal garantiert eine umfassende medizinische und therapeutische Behandlung.

Wer kann zur Eltern-Kind-Kur bzw. Familienkur?

Sie haben Kinder und stehen familiär, beruflich oder aus anderen Gründen unter Druck, haben Hektik und Stress, was sich gesundheitlich für Seele, Geist und Körper ungünstig auswirken kann. Es kann deswegen wichtig sein, erstmals den Alltag zu verlassen, ganzheitliche Hilfe, Unterstützung und Anleitungen zur Bewältigung dieser Alltagssituationen zu erhalten. Hier kann eine Mutter-Vater-Kind-Kur ansetzen. Dieses Recht räumt Ihnen der Gesetzgeber ein.

Des Weiteren haben Sie Anspruch auf eine Kur, wenn Ihr Kind / Ihre Kinder ein entsprechendes Krankheitsbild aufweisen.

Variante 1
Patient: Mutter / Vater
Patient: Kind

Variante 2
Patient: Mutter / Vater
Begleitperson(en): Kind(er)

Variante 3
Patient: Kind
Begleitperson/en: Mutter / Vater /
sonstige Person

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Kinder von der Krankenkasse als therapiebedürftige Begleitkinder (Patienten) bewilligt werden, wenn eine Indikation vorliegt.

Trifft keine Variante für Sie zu?
Rufen Sie uns unter Tel. 07726/667-561 an, wir klären Ihre Möglichkeiten ab.


Weitere Vorgehensweise

Suchen Sie einen Hausarzt/Facharzt oder Kinderarzt auf und lassen Sie sich ein Attest ausstellen. Die notwendigen Formulare für eine Familienkur können Sie oben unter Punkt 1 als PDF-Datei herunterladen. In diesem Formular wird die Notwendigkeit der Durchführung einer Mutter-Vater-Kind-Kur bescheinigt und aus medizinischer Sicht begründet.
Der Hausarzt und auch Sie haben die Möglichkeit, wenn keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, der Krankenkasse eine Klinik vorzuschlagen, die Sie als Mutter/Vater gerne mit Ihren Kindern aufsuchen würden.
Dieses Attest sollten Sie nun umgehend bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen und Ihre gewünschte Klinik bekannt geben.


Freie Wahl der Kurklinik

Sie können selbständig auswählen, in welcher Mutter-Vater-Kind- Kureinrichtung Sie Ihre Familienkur durchführen möchten, sofern diese Fachklinik die medizinischen Voraussetzungen zur Behandlung der vorliegenden Erkrankungen erfüllt und die von Ihnen gewählte Klinik über die Anerkennung nach §§ 24 und 41 SGB V verfügt.Der Hänslehof verfügt über diese Zulassungen.


Wir sind von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zugelassen

Unsere Einrichtung ist von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen z.B. AOK, IKK, DAK, TKK, BEK-GEK, KKH u. allen BKKen zugelassen und beihilfefähig nach §§ 7 und 8 BVO sowie § 30 Gewerbeordnung.


Noch Fragen?

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, z.B. zu

  • Begleitpersonen
  • gemeinsame Kur mit Ihrem Partner
  • ambulanten Badekuren
  • oder sonstigem

dann senden Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.