Tipp: Achten Sie darauf, dass die Kinder von der Krankenkasse als therapiebedürftige Begleitkinder (Patienten) bewilligt werden, wenn eine Indikation vorliegt.
Trifft keine Variante für Sie zu?
Rufen Sie uns unter Tel. 07726/667-561 an, wir klären Ihre Möglichkeiten ab.
Weitere Vorgehensweise
Suchen Sie einen Hausarzt/Facharzt oder Kinderarzt auf und lassen Sie sich ein Attest ausstellen. Die notwendigen Formulare für eine Familienkur können Sie oben unter Punkt 1 als PDF-Datei herunterladen. In diesem Formular wird die Notwendigkeit der Durchführung einer Mutter-Vater-Kind-Kur bescheinigt und aus medizinischer Sicht begründet.
Der Hausarzt und auch Sie haben die Möglichkeit, wenn keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, der Krankenkasse eine Klinik vorzuschlagen, die Sie als Mutter/Vater gerne mit Ihren Kindern aufsuchen würden.
Dieses Attest sollten Sie nun umgehend bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen und Ihre gewünschte Klinik bekannt geben.
Freie Wahl der Kurklinik
Sie können selbständig auswählen, in welcher Mutter-Vater-Kind- Kureinrichtung Sie Ihre Familienkur durchführen möchten, sofern diese Fachklinik die medizinischen Voraussetzungen zur Behandlung der vorliegenden Erkrankungen erfüllt und die von Ihnen gewählte Klinik über die Anerkennung nach §§ 24 und 41 SGB V verfügt.Der Hänslehof verfügt über diese Zulassungen.
Wir sind von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zugelassen
Unsere Einrichtung ist von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen z.B. AOK, IKK, DAK, TKK, BEK-GEK, KKH u. allen BKKen zugelassen und beihilfefähig nach §§ 7 und 8 BVO sowie § 30 Gewerbeordnung.
Noch Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, z.B. zu
- Begleitpersonen
- gemeinsame Kur mit Ihrem Partner
- ambulanten Badekuren
- oder sonstigem
dann senden Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.