Weitere Information und Reservierung
Unsere freundlichen Mitarbeiter sind gerne für Sie da und beraten Sie kompetent
Der Luftkurort Bad Dürrheim öffnet das Tor zum Hochschwarzwald. Ein ideales Umfeld für Ihren erholsamen Aufenthalt in der Rehaklinik Hänslehof. Nutzen Sie die positiven Effekte für sich und Ihr Kind beziehungsweise Ihre Kinder. Freuen Sie sich auf eine kraftspendende Zeit in angenehmer Atmosphäre.
Unser ganzheitlicher Therapieansatz ist von Sporttherapie, Krankengymnastik sowie unserer Massage-/Bäderabteilung geprägt. Dank der intensiven medizinischen Betreuung können Sie regenerieren und neue Energien sammeln. Der Mensch steht bei unserem umfänglichen Konzept stets an erster Stelle. Das Therapieangebot für Väter und Kinder umfasst im Einzelnen:
Das Recht auf eine Vater-Kind-Kur räumt Ihnen der Gesetzgeber ein. Denn Hektik und Stress können sich negativ auf Körper und Geist auswirken. Mithilfe unserer Fachkonzepte unterstützen wir Sie dabei, Alltagssituationen besser zu bewältigen. Falls Ihr Kind oder Ihre Kinder Krankheitsbilder aufweisen, haben Sie gemeinsam Anspruch auf eine Kur.
Tipp: Wenn eine Indikation vorliegt, achten Sie bitte darauf, Ihre Kinder von der Krankenkasse als therapiebedürftige Begleitkinder – als Patienten – einstufen zu lassen.
Während der Rehabilitation ist Ihr Kind durch unsere Kinderbetreuung bestens umsorgt. KinderpflegerInnen und ErzieherInnen sind für den Nachwuchs da, wenn Väter oder Mütter an Behandlung oder Therapie teilnehmen. Dank unserer Komplettbetreuung können Sie die Angebote und verordneten Anwendungen in Ruhe wahrnehmen.
Erfahren Sie mehr über unsere Kinderbetreuung
Selbstverständlich können Sie bei uns im Hänslehof auch während der Schulzeit zum Kuren kommen. Unsere Lehrkräfte bieten Schulstunden in überschaubaren Gruppen an. Die Inhalte des Lernstoffes orientieren sich an der Heimatschule.
Infomaterial erhalten Sie unter Vater-Kind-Kur beantragen. Ebenso stehen wir für eine Beratung zur Verfügung.
Unsere Kur- bzw. Reha-Maßnahmen für Väter und Kinder sind von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen wie z. B. AOK, IKK, DAK, TKK, BEK-GEK, KKH u. allen BKKen zugelassen und beihilfefähig nach §§ 7 und 8 BVO sowie § 30 Gewerbeordnung.